Aufgaben-Ältestenrat
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Während der Jahreshauptversammlung am 18.10.2010 wurde ein neuer Ältestenrat gewählt.
Gemäß der Satzung des SC Uellendahl 1997 e.V. ist er neben der Mitgliederversammlung sowie des geschäftsführenden und des erweiterten Vorstandes ein weiteres offizielles Organ des Vereins.
Er besteht aus fünf Mitgliedern und ist für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Dabei dürfen seine Mitglieder weder dem erweiterten Vorstand angehören noch dürfen sie Kassenprüfer sein. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Vorsitzende sowie dessen Vertreter werden durch den Ältestenrat selbst gewählt.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
Bei seiner Tätigkeit wünschen wir dem Ältestenrat viel Erfolg und sagen allen Mitgliedern Dank für die Bereitschaft, in diesem Gremium mitzuarbeiten. |














